Homöopathie für Kassenpatienten

Selektivverträge Homöopathie
(auch IV-Verträge = integrierte Versorgung genannt)

In vielen vertragsärztlichen Praxen ist die Homöopathie inzwischen als Kassenleistung möglich. Allerdings nicht in allen und auch nicht bei jeder Kasse. Wenn Sie eine homöopathische Behandlung als Kassenleistung möchten, achten Sie bitte darauf, ob Ihre Krankenkasse einen entsprechenden Selektivvertrag abgeschlossen hat und fragen Sie in der Praxis Ihrer Wahl, ob diese ebenfalls an den Verträgen teilnimmt.

Detaillierte Informationen rund um die Fragen der Kostenerstattungsmöglichkeiten und  „Selektivverträgen“ finden Sie auf den Seiten des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte

https://www.dzvhae.de